Hier finden Sie wichtige rechtliche Informationen und Vertragsklauseln, die für den Kauf von Fahrzeugen und digitalen Produkten relevant sind.
Beim Verkauf von "Sachen mit digitalen Elementen" (z.B. von Fahrzeugen, die mit Fahrassistenzsystemen ausgestattet sind, die für die Funktion des Fahrzeugs erforderlich sind) oder "digitalen Produkten" (z.B. Fahrzeugen oder Ersatzteilen, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthalten oder mit ihnen verbunden sind, die für die Funktion des Fahrzeugs oder Ersatzteils aber nicht erforderlich sind) hat der Gesetzgeber dem Verkäufer die Pflicht auferlegt, Verbrauchern nach Vertragsschluss die "erforderlichen" Aktualisierungen bereitzustellen. Allerdings hat der Gesetzgeber den Vertragsparteien die Möglichkeit eröffnet, hierüber abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Der Verkäufer wird die Kaufsache daher nur im Falle der Vereinbarung eines Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht an mich verkaufen.